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Artikel 18 Soziale Sicherheit (CERN)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.5.1974

Artikel 18

Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach einem Notenaustausch zwischen den hiefür gehörig bevollmächtigten Vertretern des Bundespräsidenten der Republik Österreich und des CERN in Kraft.

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