Artikel 18
Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach einem Notenaustausch zwischen den hiefür gehörig bevollmächtigten Vertretern des Bundespräsidenten der Republik Österreich und des CERN in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 18
Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach einem Notenaustausch zwischen den hiefür gehörig bevollmächtigten Vertretern des Bundespräsidenten der Republik Österreich und des CERN in Kraft.
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