Artikel 11
Gewährung von Sachleistungen an Pensionswerber
Für die Gewährung von Sachleistungen nach Artikel 18 Absatz 7 des Abkommens ist Artikel 9 entsprechend anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Gewährung von Sachleistungen an Pensionswerber
Für die Gewährung von Sachleistungen nach Artikel 18 Absatz 7 des Abkommens ist Artikel 9 entsprechend anzuwenden.
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