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Anlage3 Handelsvertrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.8.1937

Anlage A

(zum österreichischen Zolltarif)

Anlage3

Nummern des Tarifes

Benennung der Waren

Zollsatz in Goldkronen

  

für 100 kg

aus 5

Gemahlener Paprika

25 .–

aus 28

Hirse

1,50

aus 30

Hülsenfrüchte:

3 .–

 

Bohnen

 
 

Wicken, Lupinen

frei

aus 31

Mehl und andere Müllereierzeugnisse (gerollte, geschrotete, geschälte Körner; Graupen, Grütze, Grieß) aus Getreide und Hülsenfrüchten:

 
 
  1. a) Graupen

Zuschlag von 1,50 zum Zoll für

150 kg Gerste

 
  1. b) Hirse, geschält

4 .–

 
  1. c) Erbsen, geschält

Zuschlag von 3,50 zum Zoll für

150 kg Erbsen

 
  1. d) Mehl und andere Müllereierzeugnisse aus Weizen oder Roggen

Zuschlag von 3,50 zum Zoll für 200 kg der betreffenden Getreideart

 
  1. e) Mehl und andere Müllereierzeugnisse aus anderen Getreide als Weizen, Roggen, Mais, Heidekorn und Hirse

Zuschlag von 3,50 zum Zoll für

150 kg der betreffenden Getreideart

aus 33

Weintrauben, frisch, zum Tafelgenuß in handelsüblichen Umschließungen jeder Art im Gewicht bis 15 kg

10 .–

aus 35

Obst, nicht besonders benanntes, frisch:

 
 

aus a) feines Tafelobst:

 
 

Zuckermelonen

frei

 

Johannisbeeren, Stachelbeeren

3 .–

 

Aprikosen, Kirschen, Weichseln

5 .–

 

Pfirsiche und Blutpfirsiche

8 .–

 

aus b) anderes:

 
 

Wassermelonen

frei

 

Pflaumen und Hauszwetschken

1 .–

 

Äpfel:

 
 

unverpackt, vom 1. Juli bis 15 November

3 .–

 

andere

5 .–

aus 36 b/1

Pülpe, Obstmark und Obstmaische mit Ausnahme von Pülpe, Mark und Maische von Pflaumen

6 .–

38

Zwiebel

3 .–

 

Knoblauch

4 .–

aus 39

Gemüse, nicht besonders benannte, und andere Gewächse für den Küchengebrauch, frisch:

 
 

aus a) feine Tafelgemüse:

 
 

Frühkartoffel (vom 15. Februar bis 14 Juli)

frei

 

Grüne Erbsen (auch in Schoten), Gurken

5 .–

 

Grüne Bohnen

3 .–

 

Tomaten

2 .–

 

Häuptelsalat

4 .–

 

aus b) andere:

 
 

Kartoffel mit Ausnahme der Frühkartoffel

2 .–

 

alle übrigen mit Ausnahme von Kraut

2 .–

40 a/1

Getrocknete Paprikaschoten

10 .–

aus 40 c

Tomatenkonserven in Fässern oder Fässchen

3 .–

41 a

Mohnsamen (auch reife Mohntöpfe)

15 .–

42

Kleesaat

4 .–

45

Samen aller Art, in Briefen und dergleichen für den Kleinverkauf vorgerichtet

25 .–

aus 48 b/3

Obstbäume

12 .–

aus 51

Pflanzen und Pflanzenteile, nicht anderweitig tarifiert:

 
 

Blätter von Eibisch, roh, auch getrocknet

frei

 

Kamillengrus

frei

 

sonstige, zum Heil- oder Gewerbegebrauch, roh, auch getrocknet (mit Ausnahme von: Blüten von Arnika, Holunder, Königskerze; Blätter und Kräutern von Melisse, Pfefferminze, Salbei; Blätter von Wermut, Fingerhut, Huflattich, Beerentraube; Wurzeln von Rhabarber; Isländischer Flechte)

frei

52

Rindvieh:

 
 
  1. a) Schlachtvieh

9 .–

  

für 1 Stück

 
  1. b) Nutz- und Zuchtvieh

70 .–

 
  1. c) Jungvieh

50 .–

 
  1. d) Kälber

8 .–

aus 53

Schafe

2 .–

aus 54

Lämmer

0,50

aus 55

Schweine im Gewicht:

für 100 kg

 
  1. c) über 40 kg bis 150 kg

18 .–

  

für 1 Stück

 
  1. d) über 150 kg

frei

aus 56

Pferde:

 
 
  1. b) Gebrauchspferde:
 
 
  1. 1. über 2 Jahre alt:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) des Kaltblutschlages

130 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) der Warmblutrassen und –stämme und deren Kreuzungen untereinander

75 .–

 
  1. 2. bis zum Alter von 2 Jahren:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) des Kaltblutschlages

75 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) der Warmblutrassen und –stämme und deren Kreuzungen untereinander

37,50

 
  1. c) zum Schlachten

frei

 

Anmerkung: Als Pferde zum Schlachten gelten über zwei Jahre alte Pferde, die im Eisenbahntransportweg unmittelbar in öffentliche Schlachthäuser oder auf den Kontumazmarkt in Wien-St. Marx gebracht werden. Andere Pferde sind, soweit sie nicht unter Nr. 56 a fallen, nach Nr. 56 b zu verzollen.

 

aus 58

Geflügel aller Art (mit Ausnahme des Federwildes):

 
 
  1. a) lebend

8 .–

 
  1. b) tot, auch ausgeweidet:
 
 
  1. 1. tote Gänse für eine Jahresmenge von 45 vom Hundert der österreichischen Einfuhr an totem Geflügel aus Ungarn im Jahre 1931

15 .–

 
  1. 2. anders für eine Jahresmenge von 30 vom Hundert der österreichischen Einfuhr an totem Geflügel aus Ungarn im Jahre 1931

15 .–

59 b

Wildbret und Federwild, tot, auch zerlegt

20 .–

60 c

Fische, frische, andere:

 
 

vom 1. Juli bis 31. Dezember

20 .–

 

sonst

5 .–

aus 64 a

Geflügeleier in Kisten und Fässern

30 .–

68 a

Bettfedern in Packungen im Gewicht:

 
 
  1. 1. von 80 kg oder mehr:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) roh oder handgeschliffen

frei

 
  1. ris-attachment://image002.png) maschinell bearbeitet

70 .–

 
  1. 2. unter 80 kg

100 .–

aus 69

Blasen und Därme, frisch, gesalzen oder getrocknet

frei

72

Schweinefett, Schweinespeck, auch geschmolzen (Schweineschmalz)

30 .–

aus 74 b

Gehärtete Speiseöle

frei

aus 77

Kokosnußöl, festes; gehärtete Öle, mit Ausnahme der zum unmittelbaren Genuß geeigneten

frei

aus 79 b

Kokosnußölfettsäure

6 .–

aus 80 b

Kokosnußölfettsäure

6 .–

81

Degras

frei

83

Technische fette Öle, nicht unmittelbar als Speiseöle verwendbar:

 
 
  1. a) Rüböl:
 
 
  1. 1. roh

frei

 
  1. 2. raffiniert

5 .–

 
  1. b) andere, wie Leinöl, Holzöl und sonstige

frei

aus 86

Ungarischer Weinbrand

300 .–

aus 87

Wein und Most:

 
 

aus a) in Fässern:

 
 

Wein mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 10 Volumprozent und Most, der nach vollständiger Vergärung einen Alkoholgehalt von nicht mehr als 10 Volumprozent enthalten wird

30 .–

 

Wein mit einem Alkoholgehalt von mehr als 10 Volumprozent, jedoch nicht mehr als 13 Volumprozent und Most, der nach vollständiger Vergärung einen Alkoholgehalt von mehr als 10 Volumprozent, jedoch nicht mehr als 13 Volumprozent enthalten wird

35 .–

 

Weine aus der Tokaj-Hegnaljaer Gegend ohne Rücksicht auf den Alkoholgehalt

30 .–

 

b) in Flaschen

80 .–

 

Anmerkung: Weine mit einem Alkoholgehalt von mehr als 17,5 Volumprozent sind wie gebrannte geistliche Flüssigkeiten zu behandeln.

 

aus 88

Schaumwein ungarischer Erzeugung und Herkunft

150 .–

aus 91

Mineralwässer:

 
 

aus a) Heilwässer, natürliche, aus den im Schlußprotokoll genannten ungarischen Quellen

1,40

 

aus b) Tafelwässer, natürliche, aus den im Schlußprotokoll genannten ungarischen Quellen

1,40

aus 93 a und b

Bäckereien:

 
 
  1. 1. Keks, ungefüllt, und nicht überzuckerter Zwieback

60 .–

 
  1. 2. Keks, gefüllt; Waffeln, auch gefüllt

74,50

 
  1. 3. Patiencebäckerei, Biskuit

84 .–

 
  1. 4. Anders Backwerk (ausgenommen weiße Oblaten und Pfefferkuchen)

86,50

aus 96

Fleisch:

 
 

aus a) frisch, gefroren (mit Ausnahme von überseeischem Gefrierfleisch), gesalzen:

 
 

Geschlachtete Schweine und Schweinefleisch

26 .–

 

Innereien (ausgenommen Zungen) von Tieren der Nr. 52 – 57

10 .–

 

Kalbfleisch (auch tote Kälber)

20 .–

 

sonstiges Fleisch, ausgenommen Rindfleisch

12 .–

aus 97 b

Fleischwürste, feine:

 
 

salamiartige Wurst, ganz oder überwiegend aus Rindfleisch mit Speckzusatz, gekocht, auch geräuchert

50 .–

 

Salami ungarischer Erzeugung und Herkunft

60 .–

aus 98 a und b

Käse:

 
 

Topfen

4 .–

 

ungarische Spezialitäten, wie Pustadöry, Palpufzai und Käse der Roquefortart, sowie Magyarovarer Käse und andere ungarische Käse der Trapistenart

30 .–

aus 104

Keks und Waffeln mit durch geringfügige Beigabe von Kakao braun gefärbter Füllung

70 .–

 

Bäckereien in Verbindung mit Schokolade

140 .–

aus 106

Obst, und Fruchtkonserven:

 
 

aus a) kandierte Früchte

120 .–

 

aus b) Marmeladen

55 .–

aus 107

Eßwaren, nicht besonders benannte, und alle luftdicht verschlossenen Genussmittel, soweit sie nicht anderweitig höher tarifieren:

 
 

aus c) Gemüsekonserven:

 
 

Tomatenkonserven (luftdicht verschlossen)

20 .–

 

Gemüsekonserven, Gemüse in Kübeln (nicht luftdicht verschlossen)

40 .–

 

Spargel (luftdicht verschlossen)

70 .–

 

Bitapric-Konserven

20 .–

 

aus d) Fleischkonserven:

 
 

Gulaschkonserven sowie Rindfleischkonserven mit Zutaten von Hülsenfrüchten, Kraut oder Kartoffeln

24 .–

 

gewöhnliche Fleischkonserven (mit Ausnahme von Geflügelkonserven uns Pasteten), luftdicht verschlossen, auch mit Gemüsezutaten

28 .–

 

Geselchtes Schweinefleisch

50 .–

 

Schweinskarre mit Bohnen

60 .–

 

Geflügelkonserven, Pasteten sowie genußfertig in Fett sterilisierte, ungeteilte Gansleber (foie naturel) und Ganslebercreme

120 .–

 

aus e) Gansleberpasteten

180 .–

 

aus g) andere:

 
 

Aleuronatmehl, nicht in Packungen für den Kleinverkauf

18 .–

 

Marmeladen (Jams)

60 .–

 

Kompotte in Glasbehältern

60 .–

aus 160

Hanfgarne in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

 
 

a) einfach

35 .–

 

b) gezwirnt

65 .–

aus 171

Seilerwaren und technische Artikel:

 
 

aus a) und b) Seile, Taue, Stricke im Durchmesser von 5 mm oder mehr, auch gebleicht, geteert:

 
 

im Durchmesser von 10 mm oder mehr

12 .–

 

im Durchmesser unter 10 mm

15 .–

 

aus c) andere Seilerwaren und technische Artikel:

 
 

Hanfgurten

45 .–

 

abgepaßte Seilerwaren aus Seilen oder Bindfaden geflochten

40 .–

aus 189

Filze und Filzwaren (mit Ausnahme von derlei Fußteppichen):

 
 

aus b) Abfallfilze, auch in Streifen geschnitten, nach Art der hinterlegten Muster

180 .–

 

Anmerkung: Stückfilze (Meterware) zur Erzeugung von Schuhen, Kleidungen, Hüten, Hosenträgern, Stickereien, Gamaschen und Stempelkissen gegen Bestätigung

frei

aus 220 a

Herren- und Knabenhüte aus bandartigen Strohgeflecht in der Breite von mehr als 8 mm, nach Art der hinterlegten Muster:

 
  

für 1 Stück

 

nicht ausgerüstet

0,30

 

ausgerüstet

0,40

  

für 100 kg

aus 226 a

Besen aus Zirok, auch mit gefärbtem Stiel

6 .–

aus 227 e

Besen aus Zirok mit lackiertem oder poliertem Stiel

25 .–

231

Grobe Fußdecken und Matten, ungefärbt oder gefärbt:

 
 

aus Schilf oder Binsen

5 .–

 

andere

12 .–

aus 234

Sonstige Flechtwaren, auch Korbflechtwaren:

 
 
  1. a) grobe, roh, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen:
 
 

Körbe und Taschen aus Schilf oder Binsen

5 .–

 

andere

10 .–

 
  1. b) andere gewöhnliche, weder gebeizt noch gefärbt noch gefirnißt:
 
 

Taschen, Schuhe und Pantoffeln, weder gebleicht noch gefärbt noch gebeizt, auch durchbrochen geflochten, aus Schilf oder Binsen

10 .–

 

Waren aus Weide, Schilfzöpfen oder ungeschältem Stuhlrohr

20 .–

 

sonstige

40 .–

aus 252 e

Waren aus Papier, Pappe oder Papiermasse, nicht anderweitig tarifiert, andere:

 
 

aus 2: mehrfarbig bedruckt, aus oder mit Buntpapier, Gold- oder Silberpapier, auch mit Bildern oder Malereien:

 
 

Tabletten, Schüsseln, Tassen, Brotkörbe u. dgl. Waren aus Papiermasse, nach Art der hinterlegten Muster

75 .–

 

aus 3: alle übrigen:

 
 

Tabletten, Schüsseln, Tassen, Brotkörbe u. dgl. Waren aus Papiermasse, nach Art der hinterlegten Muster

50 .–

aus 295 b

Bau- und Nutzholz in der Längsrichtung gesägt, geschnitten, gespalten, gedämpft nicht weiter bearbeitet:

 
 

aus Eiche, mit Ausnahme von Rohfriesen

frei

 

Weinbergstöcke aus Akazienholz, nicht gesägt

frei

aus 301 b/2

Stöcke (auch Stock- und Schirmgriffe) aus Holz, gebogen und gebeizt (getränkt) oder bloß gebeizt (getränkt)

10 .–

aus 301 B c

Möbel:

 
 
  1. 1. Schlafzimmermöbel aus massivem Buchenholz, glatt oder prosiliert, gebeizt, gefirnießt, lackiert oder poliert:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) geschlitzt

75 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) halbvoll

85 .–

 
  1. ris-attachment://image003.png) in Imitations-Vollbauausführung

100 .–

 
  1. 2. andere, auch Möbelteile, mit gewöhnlichen Hölzern furniert, dann alle mit eingebrannten, gepreßten oder gefrästen Verzierungen

100 .–

 
  1. 3. andere, auch Möbelteile, mit feinen Hölzern furniert, dann alle mit feiner Drechslerarbeit, jedoch ohne feine Schnitz- oder Bildhauerarbeit

110 .–

318

Glaskolben (Glasbirnen) für elektrische Glühlampen

30 .–

339

Zement:

 
 

gesinterter Tonerde-Zement und farbiger Zement für eine Gesamtjahresmenge von 130.000 q

0,80

 

andere

1,50

340 b

Kalk, gebrannt, gelöscht (Äzkalk)

0,65

aus 352 a

Ziegel, nicht feuerfeste, aus Ton (Lehm), ungebrannt oder gebrannt, nicht weiter bearbeitet:

 
 

Mauer- und Pflasterziegel, gewöhnliche, für ein Jahreskontingent von 21.750 t

0,14

 

Dachziegel, gewöhnliche, für ein Jahreskontingent von 1780 t

0,20

 

Dachziegel und Hurdis für ein Jahreskontingent von 3220 t

0,80

 

Plafonddeckziegel nach Art der hinterlegten Muster

0,60

aus 381 b/3

Emailbadewannen

55 .–

aus 400 d

Gescheuerte Schlüssel

22 .–

aus 438 a

Pumpen aus Eisen im Stückgewicht:

 
 

unter 10.000 kg bis 1000 kg

33 .–

 

unter 1000 kg bis 200 kg

44 .–

 

unter 200 kg bis 100 kg

46 .–

aus 441 c

Spezialmaschinen für die Müllerei im Stückgewicht:

 
 

unter 10.000 kg bis 1000 kg

25 .–

 

unter 1000 kg bis 200 kg:

 
 

Detacheure und Getreidekonditionnierungsapparate

25 .–

 

andere

30 .–

 

unter 200 kg:

 
 

Detacheure und Getreidekonditionnierungsapparate

25 .–

 

andere

36 .–

499 d/2

Schwefelsäure, rauchende (Oleum)

3,70

aus 510 a

Kasein

frei

aus 510 f

Kleber

35 .–

aus 510 A

Kleber in Aufmachungen für den Kleinverkauf

60 .–

aus 539 a

Kalischmierseife mit höchstens 5 Prozent Alkoholgehalt zur Lysoformerzeugung auf Erlaubnisschein

10 .–

aus 548 e/4

Spielwaren aus Kautschuk (auch fertige Puppen, unbekleidet), ausgenommen Tennisbälle

90 .–

aus 555

Ölkuchen

frei

Zusatzdokumente: image001, image002, image003

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