vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage4 Handelsvertrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.5.1936

Anlage B

(zum ungarischen Zolltarif)

Anlage4

Nummern des Tarifes

Benennung der Waren

Zollsatz in Goldkronen

  

für 100 kg

aus 77 a

Äpfel, frisch, verpackt, lose verladen:

 
 
  1. 1. vom 15. August bis 15. November

3 .–

 
  1. 2. vom 16. November bis 14 August, sowie in Säcken von mindestens 50 kg Rohgewicht

7 .–

81 a

Gartenerdbeeren vom 1. Juni bis 31. Dezember

15 .–

aus 134

Mineralwässer aus den im Schlußprotokoll genannten österreichischen Quellen

frei

 

Anmerkung: Die Verzollung der Mineralwasserflaschen erfolgt zum jeweiligen Flaschenzoll.

 

aus 155

Marzipan- und Nugattmasse

100 .–

aus 159 c

Bonbons aus Schokolade oder mit Anwendung von Schokolade hergestellt

210 .–

aus 171

Suppenwürzen

150 .–

 

Suppenwürfel

200 .–

257

Weinsteinsäure

30 .–

267 a/2

Wasserstoffperoxyd bis zu 35 Prozent konzentriert

frei

aus 271 d

Chromalaun

3 .–

aus 274

Schwefelnatrium

frei

aus 275

Salpetersaures Kalium

frei

285

Zyanide, anderweitig nicht genannt (Kalium- und Natriumzyanid, gelbes und rotes Blutlaugensalz)

frei

aus 291 b

Schwefeldioxyd

frei

350

Terpentinöl, gereinigt

5 .–

351

Harzöl

8 .–

358 c

Kerzen mit einem Stearingehalt von weniger als 25 Prozent, doch mindestens 5 Prozent (Parafinkompositionskerzen)

40 .–

aus 367

Toiletteseife

150 .–

aus 368

Harzleim für Papier- und Pappenfabriken im Erlaubnisscheinverkehr

frei

aus 410

Türkischrotöl

21 .–

aus 412 a

Weiße Kreide

1 .–

413

Erdfarben oder gemahlene Steine und Erden zu Farbzwecken, mit einem Beisatz von höchstens 5 Prozent geschönt

15 .–

414 c

Bleiweiß, auch in Stücken von 250 g oder mehr, gepreßt

15 .–

414 d

Bleioxyd:

 
 

Bleiglätte, gemahlen

15 .–

 

Minium

18 .–

414 g

Chromgelb, Zinkgelb, Chromzinober, Chromgrün, Zinkgrün

50 .–

aus 414 m

Erdfarben, mit einem Beisatz von mehr als 5 Prozent geschönt

50 .–

aus 458 c

Chemisch, einheitliche Medikamente (im Schlußprotokoll namentlich angeführt), für den Kleinverkauf in Tabletten adjustiert

15 % v. W.

aus 458 d

Zubereitete Medikamente laut Schlußprotokoll

15 % v. W.

  

doch höchstens 750 .–

470 a/1

Nach Maß geschnittene Kistenbestandteile, roh (ungehobelt, ohne Nut, unverleimt, ungenagelt)

1,80

aus 475 b

Leitern, gefirnißt

32 .–

 

Schuhleisten mit Eisen beschlagen (Maschinenleisten) für mechanische Schuhfabriken auf Erlaubnisschein

35 .–

aus 487

Andere furnierte Holzmöbel, mit Ausnahme der unter den TNrn. 485 und 486 genannten:

 
 

aus b) in einer Farbe poliert:

 
 
  1. 2. mit maserigen Furnieren oder solchen aus überseeischen Holzarten

70 .–

 
  1. c) Billards

70 .–

 

andere, mit Bildschnitzarbeiten, mit Mosaik- oder Intarsie- mit eingebrannten oder mehrfarbigen Verzierungen oder in Verbindung mit anderen Materialien oder mit Zierbeschlägen oder mit krummflächigen Türen oder Schubläden, mit Metallintarsien (Boulearbeit); vergoldet, versilberte oder bronzierte Möbel aller Art

200 .–

488 b

Anderweitig nicht genannte Holzwaren für Schul- und Kanzleizwecke, andere

 
 

nicht lackiert

50 .–

 

andere

60 .–

aus 489

Holzschachteln zu Verpackungszwecken:

 
 

geheftet oder genagelt

25 .–

 

genutet oder gezinkt

45 .–

 

lackiert

60 .–

495

Andere Pappen im Gewichte von 180 g oder mehr aus 1 Geviertmeter:

 
 
  1. a) Handpappe, weiter nicht bearbeitet:
 
 
  1. 1. im Gewichte von 385 g oder mehr auf 1 Geviertmeter:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) Graupappe

9 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) andere

8 .–

 
  1. 2. im Gewichte von weniger als 385 g auf 1 Geviertmeter

10 .–

 
  1. b) Maschinen(Karton)pappe:
 
 
  1. 1. im Gewichte von 250 g oder mehr auf 1 Geviertmeter:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) ungeglättet, in natürlicher Farbe, auch Duplex- oder Tripplexpappe, weiter nicht bearbeitet

15 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) ungeglättet, in der Masse gefärbt, weiter nicht bearbeitet

15 .–

 
  1. ris-attachment://image003.png) geglättet, weiters sämtliche in dieser Tarifnummer bisher genannte Pappen weiter bearbeitet

18 .–

 

aus 2. im Gewichte von weniger als 250 g auf 1 Geviertmeter, auch weiter bearbeitet, jedoch nicht lackiert

21 .–

 

Anmerkung: Pappen dieser Tarifnummer, in Streifen (Bobinen) geschnitten, in der Breite von 40 cm und weniger sind nach TNr. 498 zu verzollen.

 

aus 496 b

Hutpackpapier, bloß auf einer Seite geglättet, im Gewichte von weniger als 30 g doch mindestens als 20 g auf 1 Geviertmeter

23 .–

aus 499

Hutpackpapier, bloß auf einer Seite geglättet, im Gewichte von 18 g oder mehr, doch weniger als 20 g auf 1 Geviertmeter

23 .–

504 b

Indigo-, Karbon- und derartige farbige Kopierpapiere, zum Durchschreiben oder Durchklopfen:

 
 
  1. 1. im Gewichte von 30 g und mehr auf den Geviertmeter

200 .–

 
  1. 2. im Gewichte von weniger als 30 g auf den Geviertmeter

400 .–

 
  1. 3. Dauermatrizen

100 .–

aus 504 c

Kronenkorkpapier nach Art der hinterlegten Muster

30 .–

510 b

Papiertüten und Papiersäcke:

 
 

Papiersäcke (Tüten) aus gewöhnlichem Packpapier, ungefüttert, im Gewichte von mehr als 4 kg für 1000 Stück:

 
 

unbedruckt

30 .–

 

bedruckt

36 .–

 

andere feine Tüten aller Art, auch mit Einlagen

60 .–

aus 514 b/2

Papierservietten, mehrfarbig, auch mit Gold-, Silber- oder Bronzedruck:

 
 
  1. ris-attachment://image001.png) weder lackiert noch geprägt

200 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) andere

250 .–

aus 516

Briefpapier:

 
 
  1. a) in Päckchen oder gewöhnlichen Kartons oder Mappen:
 
 

aus 1. Lose, bloß gefalzt, nicht in Kartons, in Packungen zu 500 Bogen in der Größe von 21/34 cm sowie 22 bis 23 ½ 28 bis 30 cm, nicht liniert, nicht dessiniert

Zuschlag zu dem jeweiligen Zoll der TNr. 497 c: 5 .–

 
  1. 2. anders

70 .–

 
  1. b) in feinen Kartons oder in Blockform:
 
 
  1. 2. anders

90 .–

aus 517 b

Visiten-, Einladungs- u. dgl. Karten, beschnitten, auch in Schachteln:

 
 

ohne Aufdruck (auch ohne Trauerrand)

55 .–

 

mit Aufdruck

65 .–

aus 521

Bilderbogen zum Ausmalen, zum Ausschneiden: Bilder zu Kinder- und Gesellschaftsspielen; Vorlagen für Laubsäge- und Holzschnitzarbeiten sowie Zeichen-, Schreib-, Näh-, Zuschneide- und Stickvorlagen; Modebilder ohne Text; Kinderbilderbogen mit oder ohne Text;

 
 
  1. a) ein- oder zweifärbig

80 .–

 
  1. b) mehrfarbig, mit Gold-, Silber- oder Bronzedruck, mit Reliefdruck oder gestanzt, gelatiniert

120 .–

aus 526 b

Taschennotizbücher und Schreibtischunterlagen in Halb- oder Ganzleinwand oder Kunstleder gebunden

160 .–

aus 526 c

Albums, Taschennotizbücher und Schreibtischunterlagen in Leder gebunden

280 .–

aus 529

Kartonagen:

 
 
  1. c) zylindrische Schachteln und Etuis, gezogene, gerollte und gepreßte Schachteln ohne Aufdruck oder Reliefdruck, nicht überzogen

40 .–

 
  1. d) Waren der TNr. 529 a bis c mit Aufdruck, Reliefdruck oder Etiketten, jedoch ohne Überzug

50 .–

 
  1. e) Schachteln, mit Papier überzogen, mit Reliefdruck oder Aufdruck, mit Goldrand oder Goldaufdruck, auch mit Ausrüstung aus Papier oder Holz, mit Ausnahme der Schmucketuis der TNr. 529 g

90 .–

 
  1. f) Schachteln, Etuis u. dgl., mit anderen Materialien überzogen, verziert oder adjustiert, mit Ausnahme der Schmucketuis der TNr. 529 g und der Galantierwaren der TNr. 962, auch mit Holzgerippen:
 
 

in Verbindung mit Seide, Kunstseide oder Halbseide

240 .–

 

andere

200 .–

aus 531

Malerschablonen (Patronen)

180 .–

aus 548

Baumwollgarn, roh, eindrähtig:

 
 
  1. a) bis Nr. 12 englisch einschließlich

24 .–

 
  1. b) über Nr. 12 englisch bis Nr. 32 englisch einschließlich

36 .–

 
  1. c) über Nr. 32 englisch bis Nr. 50 englisch einschließlich

50 .–

aus 549

Baumwollgarn, roh, zwei- oder mehrdrähtig:

 
 
  1. a) einmal gezwirnt:
 
 
  1. 1. bis Nr. 12 englisch einschließlich

32 .–

 
  1. 2. über Nr. 12 englisch bis Nr. 12 englisch einschließlich:
 
 

bis Nr. 27 englisch einschließlich

46 .–

 

über Nr. 27 englisch

55 .–

 
  1. 3. über Nr. 32 englisch bis Nr. 50 englisch einschließlich

80 .–

550

Baumwollgarne, gebleicht, merzerisiert, lustriert, gefärbt oder bedruckt, fallen unter den Zoll der entsprechenden rohen Garne mit folgendem Zuschlag:

 
 
  1. a) gebleicht

14 .–

 
  1. b) merzerisiert oder lustriert

22 .–

 
  1. c) gefärbt oder bedruckt

28 .–

 
  1. d) gebleicht oder merzerisiert oder lustriert

32 .–

 
  1. e) gefärbt oder bedruckt und merzerisiert

40 .–

 
  1. f) gefärbt oder bedruckt und lustriert (Eisengarne)

50 .–

aus 554

Feine Baumwollgewebe aus Garnen über Nr. 50 englisch bis einschließlich Nr. 100 englisch:

 
 
  1. b) gebleicht

325 .–

 
  1. c) gefärbt

350 .–

 
  1. d) bedruckt mit einer bis vier Farben oder mit zwei Farben bunt gewebt

425 .–

 
  1. e) bedruckt mit fünf oder mehr Farben oder mit mehr als zwei Farben bunt gewebt

455 .–

aus Anmerkung 1 zu TNr. 558

Baumwollgewebe der TNr. 554 b bis e, im Stück merzerisiert oder ganz oder teilweise aus merzerisiertem Garn hergestellt, unterliegen einem Zuschlag von

20 .–

aus 583

Kammgarne:

 
 
  1. b) roh, zweifach oder mehrfach:
 
 
  1. 1. bis Nr. 32 metrisch einschließlich:
 
 

bis Nr. 16 metrisch einschließlich

70 .–

 

über Nr. 16 metrisch

75 .–

 
  1. 2. über Nr. 32 metrisch bis Nr. 48 metrisch einschließlich

100 .–

 
  1. 3. über Nr. 48 metrisch

125 .–

 
  1. d) gebleicht, gefärbt, bedruckt oder meliert, zweifach oder mehrfach:
 
 
  1. 1. bis Nr. 32 metrisch einschließlich:
 
 

bis Nr. 16 metrisch einschließlich

90 .–

 

über Nr. 16 metrisch

93 .–

 
  1. 2. über Nr. 32 metrisch bis Nr. 48 metrisch einschließlich

118 .–

 
  1. 3. über Nr. 48 metrisch

143 .–

aus 585 a

Grobe Kozen und Decken, überwiegend aus Tierhaargarnen

60 .–

aus 585 b/1

Abfalldecken mit vegetabilischer Kette und Kunstwollschluß, ungewaschen, auch mit kettenstichartiger Einsäumung, im Gewichte von mehr als 700 g auf 1 Geviertmeter

75 .–

589 a

Grobe Filze aus Rinds-, Hunds-, Schweins- und ähnlichen Tierhaaren

50 .–

aus 610 a

Anderweitig nicht genanntes Wachstuch, Wachsmuffelin und Wachstaffet, mit Ausnahme des Billrothbatistes, unbedruckt oder bedruckt, doch ohne abgepaßtes Muster:

 
 
  1. 1. im Gewichte von 500 g oder mehr aus 1 Geviertmeter

210 .–

 
  1. 2. im Gewichte von weniger als 500 g auf 1 Geviertmeter

280 .–

aus 612 e

Wirk- und Strickwaren aus Schafwolle, andere, auch mit Näharbeit

650 .–

aus Anmerkung nach TNr. 612

Wirk- und Strickwaren der TNr. 612 e mit einem Beisatz von Seiden- oder Kunstseidengarnen von höchstens 15 Prozent unterliegen einem Zuschlag von 33 1/3%

 

aus 614 d

Wirk- und Strickwaren aus Kunstseide oder Halbseide (das heißt mit einem Beisatz von Seidengarnen von mehr als 15 Prozent, doch höchstens 50 Prozent), andere, auch mit Näharbeit:

 
 

ganz aus Kunstseide

1600 .–

 

aus Schafwolle mit einem Beisatz von Kunstseidengarnen:

 
 

von mehr als 15 Prozent, doch höchstens 50 Prozent

750 .–

 

von mehr als 50 Prozent

1100 .–

aus 616 a/2

Gewebte Baumwollspitzen, überwiegend aus Garnen über Nr. 12 englisch

2400 .–

aus 622

Schmalwaren:

 
 

aus c) aus Baumwolle:

 
 
  1. 3. andere:
 
 

aus ) elastische Bänder, ungemustert oder gemustert gewebt

600 .–

 

e) aus Seide oder Kunstseide:

 
 

aus 2. gemusterte Bänder:

 
 

ganz aus Kunstseide

1600 .–

 

mit der Kette aus Realseide und dem Schluß aus Kunstseide oder umgekehrt

1900 .–

 
  1. 3. andere:
 
 

ganz aus Kunstseide oder aus Kunstseide und Baumwollgarn

1600 .

 

mit der Kette aus Realseide und dem Schluß aus Kunstseide oder Baumwollgarn, oder umgekehrt

1900 .–

 

f) aus Halbseide (das heißt mit einem Beisatz von Seidengarnen oder Kunstseidengarnen von mehr als 15 Prozent, doch höchstens 50 Prozent):

 
 

aus 2. elastische Bänder

1000 .–

 

aus 3. ripsartige Hutbänder, dann andere Bänder mit Baumwollkette und Kunstseidenschluß oder Realseidenkette und Baumwollschluß, beide auch umgekehrt

1600 .–

 

aus g) Hosenträger, Strumpf- und Sockenhalter, auch mit Bestandteilen aus Metallen, Leder, Kautschuk oder anderen Materialien, unterliegen einem Zuschlag von

40 %

Anmerkung zu TNr. 622 g

Mieder mit angenähten Strumpfhaltern oder sonst wesentlichen Zutaten aus Schmalwaren fallen, wenn die Strumpfhalter oder sonst wesentlichen Zutaten aus Baumwolle sind, je nach der Beschaffenheit der letzteren unter die entsprechende Position der Schmalwaren ohne Zuschlag. Sind hingegen die Strumpfhalter oder sonst wesentlichen Zutaten aus Baumwolle mit Kunstseide, gilt ein Zollsatz von 700 Goldkronen.

 

aus 630

Frauen-, Mädchen- und Säuglingswäsche:

 
 
  1. a) aus gewöhnlichen Stoffen:
 
 
  1. 1. unverziert, auch mit einfacher Maschinenbordüre oder mit einfachem Ajoursaum oder mit aufgenähten schmalen Stickereien oder mit schmalen Baumwollspitzen

Nebst dem Zoll des Grundstoffes ein Zuschlag von 90 %

 
  1. 2. verziert

120 %

 
  1. b) aus feinen Stoffen:
 
 
  1. 1. unverziert, auch mit einfacher Maschinenbordüre oder mit einfachem Ajoursaum oder mit aufgenähten schmalen Stickereien oder mit schmalen Baumwollspitzen

140 %

 
  1. 2. verziert

170 %

aus 631 a

Kragen, weiche

550 .–

aus 633

Busenhalter und Mieder

Nebst dem Zoll des Grundstoffes ein Zuschlag von 75 %

 

Krawatten

100 %

 

Waren aus gewirkten und gestrickten Stoffen der TNr. 612 a, zugeschnitten und konfektioniert

für 100 kg

750 .–

 

Waren aus gewirkten und gestrickten Stoffen der TNr. 614 a, zugeschnitten und konfektioniert:

 
 

ganz aus Kunstseide

1800 .–

 

aus Schafwolle mit einem Beisatz von Kunstseidengarnen:

 
 

von mehr als 15 Prozent, doch höchstens 50 Prozent

800 .–

 

von mehr als 50 Prozent

1200 .–

aus 636 a

Fertige Männer- und Knabenhüte aus Filz, aus taninartigen Haaren:

 
 

aus 1. unausgerüstet:

 
 

Belourhüte

1,40

 
  1. 2. ausgerüstet

3 .–

637

Fertige Frauen- und Mädchenhüte aus Filz:

 
 
  1. a) aus taninartigen Haaren:
 
 
  1. 1. unausgerüstet

1,60

 
  1. 2. ausgerüstet

2,40

 
  1. b) aus Wolle oder anderen Haaren:
 
 
  1. 1. unausgerüstet

1,60

 
  1. 2. ausgerüstet

2,40

639 b

Frauen- und Mädchenhüte aus Stroh, Bast oder anderen Geflechten oder anderen pflanzlichen Stoffen:

 
 
  1. 1. unausgerüstet

1 .–

 
  1. 2. ausgerüstet

2 .–

640

Aufgeputzte Frauen- und Mädchenhüte aller Art, weiters Frauen- und Mädchenhüte aus Spitzen, Tüll, Samt, Seide oder anderen Geweben oder aus anderen, in den TNrn. 637 und 639 nicht genannten Stoffen (mit Ausnahme der Kürschnerwaren), auch unaufgeputzt:

 
 

gewirkte Frauen- und Mädchenkappen aus Schafwolle (sogenannte Schweizermüzen) nach Art der hinterlegten Muster

1 .–

 

andere

3 .–

642 a

Fertige Kürschnerwaren, auch in Verbindung mit Textilstoffen oder Leder aus Pelzwerk der TNr. 641 a/1

1200 .–

aus 643

Sohlenleder (sohlenlederartig gearbeitetes Leder aller Art):

 
 
  1. a) in Rückenstücken (Krupon, Kalbkrupon, Sohlenleder ohne Hals- oder Bauchteile):
 
 
  1. 1. lohgar

120 .–

 
  1. b) in ganzen oder halben Häuten mit Hals- oder Bauchteilen:
 
 
  1. 1. lohgar

100 .–

 
  1. c) Abfalleder (Hals-, Bauchteile, Füße, Köpfe und Schultern):
 
 
  1. 1. lohgar

80 .–

aus 645 a

Treibriemenleder, lohgar

120 .–

653 a

Treibriemen aus Leder, lohgar:

 
 
  1. 1. mehr als 20 mm, doch höchstens 250 mm breit

240 .–

 
  1. 2. mehr als 250 mm breit

265 .–

aus 656

Schuhe mit besonders angebrachten Sohlen aus Stoffen aller Art:

für das Paar

 
  1. a) mindestens 23 cm lang (von dem Absatze der Schuhferse bis zur Schnabelspitze gerechnet):
 
 
  1. 3. durchgenähte Lackschuhe sowie echte Antilopenschuhe und deren Imitationen

4 .–

 

andere Lackschuhe, Samt-, Seiden-, Atlas-, Brokatschuhe, vergoldete, versilberte oder bronzierte Schuhe, Bühnenschuhe sowie Schuhe mit Pelzverzierung

4,50

 

aus 5. Turnschuhe mit auf den Oberteil übergreifender vulkanisierter Gummisohle

–. 90

 
  1. b) weniger als 23 cm, doch mindestens 15 cm lang (von dem Ansatze der Schuhferse bis zur Schnabelspitze gerechnet):
 
 

aus 5. Turnschuhe, mit auf den Oberteil übergreifender vulkanisierter Gummisohle

–. 90

657 a

Schaftstiefel mit besonders angebrachten Sohlen aus Stoffen aller Art, aus schwarzem oder naturfarbigem Leder für ein Jahreskontingent von 4000 Paar im Grenzverkehr über die im Schlußprotokoll genannten Zollstellen eingehend:

 
 
  1. 1. mindestens 23 cm lang (von dem Ansatze der Stiefelferse bis zur Schnabelspitze gerechnet):
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) ungefüttert

2 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) gefüttert

2,50

 
  1. 2. weniger als 23 cm lang ( von dem Ansatze der Stiefelferse bis zur Schnabelspitze gerechnet):
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) ungefüttert

1 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) gefüttert

1,50

aus 661

Taschenwaren:

für 100 kg

 

aus a) aus Vulkansilberplatten

180 .–

 

aus c) aus Leder (mit Ausnahme von Lackleder):

 
 
  1. 1. im Stückgewichte von mehr als 5 kg

260 .–

 
  1. 2. andere

300 .–

 
  1. d) aus Lackleder sowie aus beliebigem Material mit Toilette-, Eß- und ähnlichen Geräten, auch bloß zur Unterbringung dieser Geräte eingerichtet:
 
 
  1. 1. eingerichtete Taschnerwaren im Stückgewichte von mehr als 5 kg

450 .–

 
  1. 2. andere

550 .–

aus 668

Kautschukteig, nicht vulkanisiert, mit Zwischenlagen aus Papier, zur Reparatur von Pneumatiks

40 .–

617 b

Technische Artikel aus weichem Kautschuk, andere

130 .–

673

Galoschen, Schneeschuhe und Schneestiefel

150 .–

aus 674

Radreifen aus Kautschuk:

 
 

aus b) Fahrradpneumatik

240 .–

aus Anmerkung zu TNr. 678 b

Konfektionierte Gegenstände aus Geweben der TNr. 678 b unterliegen einem Zuschlag von

66 2/3 %

aus 698 a

Drahtgewebe mit angepreßten, ziegelartig gebrannten Tonkörperchen

6 .–

aus 702

Kalzinierter Magnesit, auch gemahlen

frei

aus 720

Heraklithplatten und Bauplatten ähnlicher Zusammensetzung nach hinterlegten Mustern

1,50

722

Roheisen und Eisenlegierungen:

 
 
  1. a) Roheisen

1,50

 
  1. b) Eisenlegierungen

frei

Anmerkung zu TNr. 726 b

Hohlbohrstahl mit rundem, sechskantigem oder achtkantigem Querschnitt ist nach der TNr. 726 a, Schlagleistenstahl in Fabrikationslängen (das heißt über 2 m lang), ungelocht und ungebohrt, sowie Schlangenbohrstahl, voll oder hohl, ist nach der TNr. 726 b zu verzollen.

 

aus 727

Werkzeug- und Edelstahl:

 
 
  1. a) Werkzeugstahl:
 
 
  1. 3. gewalzt oder geschmiedet

12 .–

 
  1. b) Edelstahl mit Ausnahme des unter c fallenden:
 
 
  1. 3. gewalzt oder geschmiedet

18 .–

 
  1. c) Spezialedelstahl:
 
 
  1. 3. gewalzt oder geschmiedet

30 .–

aus 728

Eisen- und Stahldraht höchstens 6 mm stark:

 
 
  1. a) gezogen, doch nicht weiter bearbeitet:
 
 
  1. 2. in der Stärke von weniger als 2,5 mm, doch mindestens 1,5,mm

9,50

 
  1. 3. in der Stärke von weniger als 1,5 mm, doch mindestens 0,5 mm

11,75

 
  1. 4. in der Stärke von weniger als 0,5 mm

14 .–

 

aus b) verzinkt, verzinnt oder verkupfert:

 
 
  1. 1. in der Stärke von 2,5 mm oder mehr

12 .–

 
  1. 2. in der Stärke von weniger als 2,5 mm, doch mindestens 1,5 mm

14 .–

 
  1. 3. in der Stärke von weniger als 1,5 mm, doch mindestens 0,5 mm

17 .–

 
  1. 4. in der Stärke von weniger als 0,5 mm

19 .–

 

aus c) gezogener Draht mit einer Ziehfestigkeit von mehr als 100 kg auf den Geviertmillimeter:

 
 
  1. 1. in der Stärke von 2,5 mm oder mehr:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) nicht weiter bearbeitet

20 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) weiter bearbeitet

30 .–

 
  1. 2. in einer Stärke von weniger als 2,5 mm, doch mindestens 1,5 mm:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) nicht weiter bearbeitet

24 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) weiter bearbeitet

36 .–

 
  1. 3. in der Stärke von weniger als 1,5 mm, doch mindestens 0,5 mm:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) nicht weiter bearbeitet

30 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) weiter bearbeitet

46 .–

737 b/1

Federn für andere Fahrzeuge, im Stückgewichte von 7 kg und mehr:

 
 
  1. ris-attachment://image001.png) im Stückgewichte von 15 kg und mehr

35 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) im Stückgewichte von weniger als 15 kg

40 .–

738 b

Achsen für Straßenfahrzeuge, mit Ausnahme der Automobilachsen, bearbeitet:

 
 
  1. 1. gewöhnliche Frachtwagenachsen

15 .–

 
  1. 2. andere, auch mit Metallbestandteilen:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) Flügelachsen nach hinterlegten Mustern bei Verzollung in Hauptzollämtern

32 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) andere

48 .–

aus 745 a

Kokillen:

 
 
  1. 3. im Stückgewichte von weniger als 50 q, doch mindestens 20 q

6 .–

 
  1. 4. im Stückgewichte von weniger als 20 q, doch mindestens 5 q

7,50

 
  1. 5. im Stückgewichte von weniger als 5 q, doch mindestens 1 q

11 .–

aus 745 b

Walzen, bearbeitet:

 
 
  1. 1. im Stückgewichte von 100 q und mehr

11 .–

 
  1. 2. im Stückgewichte von weniger als 100 q, doch mindestens 50 q

16 .–

 
  1. 3. im Stückgewichte von weniger als 50 q, doch mindestens 20 q

18 .–

 
  1. 4. im Stückgewichte von weniger als 20 q, doch mindestens 5 q

20 .–

 
  1. 5. im Stückgewichte von weniger als 5 q, doch mindestens 1 q

25 .–

aus 754 c

Milchtransportkannen aus verzinnten Eisenblech

45 .–

aus 755 b/4

Stahlblechplomben

30 .–

756 a

Hufeisen für Pferde und Ochsen

16 .–

aus 756 b

Hufeisenstollen: 1. H-Stollen

45 .–

 
  1. 2. andere

24 .–

757

Pflugeisen, Schareisen, Seche, Pflugstreichbleche

20 .–

aus 758

Schaufeln (auch Kellen):

 
 
  1. a) im Stückgewichte von 1 kg und mehr

22 .–

 
  1. b) im Stückgewichte von weniger als 1 kg

28 .–

aus 760

Schraubenschlüssel:

 
 
  1. c) im Stückgewichte von weniger als 5 kg, doch mindestens 1 kg

30 .–

 
  1. d) im Stückgewichte von weniger als 1 kg, doch mindestens 500 g

38 .–

 
  1. e) im Stückgewichte von weniger als 500 g, doch mindestens 250 g

45 .–

 
  1. f) im Stückgewichte von weniger als 250 g

54 .–

 

Hämmer und Schlegel:

 
 
  1. b) im Stückgewichte von weniger als 15 kg, doch mindesten 5 kg

33 .–

 
  1. c) im Stückgewichte von weniger als 5 kg, doch mindestens 1 kg

40 .–

 
  1. d) im Stückgewichte von weniger als 1 kg, doch mindestens 500 g

50 .–

 
  1. e) im Stückgewichte von weniger als 500 g, doch mindestens 25 g

60 .–

 

Ambosse, Amboßeinsätze, Amboßstöckel, Dengelhämmer, geschmiedete Schraubstöcke:

 
 
  1. a) im Stückgewichte von 15 kg und mehr

22 .–

 
  1. b) im Stückgewichte von weniger als 15 kg, doch mindestens 5 kg

26 .–

 
  1. c) im Stückgewichte von weniger als 5 kg, doch mindestens 1 kg

32 .–

 
  1. d) im Stückgewichte von weniger als 1 kg, doch mindestens 500 g

40 .–

 
  1. e) im Stückgewichte von weniger als 500 g, doch mindestens 250 g

52 .–

762 b

Aufgehauene Feilen und Raspeln:

 
 
  1. 1. mit einer Hieblänge von mehr als 250 mm

40 .–

 
  1. 2. mit einer Hieblänge von mehr als 250 mm und weniger, doch mehr als 150 mm

65 .–

 
  1. 3. mit einer Hieblänge von nicht mehr als 150 mm

80 .–

aus 764 a

Maschinenmesser, mit Ausnahme der Messer und Scheiben der Fleischmühlen sowie der Rübenschneidemesser und der Häckselmeschinenmesser

50 .–

aus 766

Zieheisen

40 .–

 

Preßluftwerkzeuge

60 .–

aus 769

Schlagleistenstahl in abgepaßten Stücken, nicht gelocht, nicht gebohrt

8 .–

 

Pflugköpfe und montierte Pflugkörper

24 .–

 

Magnete im Stückgewichte von weniger als 1 kg, doch mindestens 100 g

100 .–

aus 773

Kupfer, Kupferlegierungen, Halbfabrikate und anderweitig nicht genannte Waren aus diesen:

 
 
  1. c) Stäbe und Drähte:
 
 
  1. 1. mit einem Durchmesser von 3 mm und darüber

25 .–

 
  1. 2. mit einem Durchmesser von weniger als 3 mm, doch mindestens 0,5 mm

35 .–

 
  1. 3. mit einem Durchmesser von weniger als 0,5 mm, doch mindestens 0,2 mm

45 .–

 
  1. d) Bleche:
 
 
  1. 1. in der Stärke von 0,5 mm und mehr:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) unbearbeitet

30 .–

 
  1. 2. in der Stärke von weniger als 0,5 mm:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) unbearbeitet

40 .–

 
  1. f) Röhren, auch mit Einlagen aus anderen Stoffen:
 
 
  1. 1. im Gewichte von 500 g oder mehr auf das laufende Meter

60 .–

 
  1. 2. im Gewichte unter 500 g auf das laufende Meter

80 .–

 
  1. h) anderweitig nicht genannte fertige Waren:
 
 

aus 5. Geschirr und Geräte für den Tisch- und Hausgebrauch, versilbert

400 .–

 

aus 6. Petroleumkocher, Spirituskocher und Lötapparate

300 .–

aus 774 c/2

Anderweitig nicht genannte Waren aus Packsong-, Alpaka-, Neusilber- und anderen nickelreichen Legierungen, versilbert

400 .–

778 d

Drahtstifte, auch gescheuert

17 .–

aus 781

Schrauben und Schraubenmuttern mit Gewinde aus Eisen:

 
 
  1. b) bearbeitet, doch weder überzogen noch in Verbindung mit Metall, mit Ausnahme der Holzschrauben:
 
 
  1. 2. mit einer Schaft-, beziehungsweise Spindelstärke, beziehungsweise Lochweite von weniger als 14 mm, doch mindestens 7 mm

50 .–

 
  1. 3. mit einer Schaft-, beziehungsweise Spindelstärke, beziehungsweise Lochweite von weniger als 7 mm, doch mindestens 4 mm

80 .–

 
  1. 4. mit einer Schaft-, beziehungsweise Spindelstärke, beziehungsweise Lochweite von weniger als 4 mm

130 .–

 
  1. c) Holzschrauben:
 
 
  1. 1. mit einer Schaftstärke am Kopfansatz von mehr als 7 mm

42 .–

 
  1. 2. mit einer Schaftstärke am Kopfansatz von nicht mehr als 7 mm, doch mehr als 5 mm

57 .–

 
  1. 3. mit einer Schaftstärke am Kopfansatz von nicht mehr als 5 mm, doch mehr als 3 mm

90 .–

 
  1. 4. mit einer Schaftstärke am Kopfansatz von nicht mehr als 3 mm:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) mit einer Schaftlänge von mehr als 20 mm

100 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) mit einer Schaftlänge von nicht mehr als 20 mm

135 .–

 

Aus Anmerkung zu den TNrn. 778 bis 781:

 
 

Schrauben aus Eisen, galvanisiert, unterliegen einem Zuschlag von 13 Kronen zu dem Zolle der entsprechenden Schrauben aus Eisen.

 

aus 784 a/1

Dampfpflug-Drahtseile, auch geteert oder angestrichen, aus blankem Eisen- und Stahldraht in der Stärke von mehr als 2,2 mm und mehr als 200 kg Ziehfestigkeit

29 .–

aus 786 a

Splinten aus Eisendraht in der Stärke von mehr als 2 mm

30 .–

aus 787 b

Andere Ketten und Kettenglieder aus Eisen und Stahl, roh oder gewöhnlich bearbeitet (gescheuert):

 
 
  1. 3. mit einer Gliederstärke von weniger als 10 mm, doch mindestens 6 mm

32 .–

 

aus 4. mit einer Gliederstärke von weniger als 6 mm, doch mehr als 2 mm

55 .–

aus 788

Sicherheitsschlösser (mit Ausnahme von Vorhängeschlössern) und deren Bestandteile, auch in Verbindung mit Kunstschlosserarbeiten:

 
 
  1. a) überwiegend aus Eisen, auch mit Stulp, Schlüsselrohr und Zuhaltung aus Messing

75 .–

 
  1. b) überwiegend aus Metallen

150 .–

aus 789

Andere Schlösser (mit Ausnahme von Vorhängeschlössern), Schlüssel und Schloßteile, mit Ausnahme der Federn:

 
 
  1. a) bloß aus Eisen, auch mit Metallnuß:
 
 
  1. 1. roh, gescheuert, grob gefeilt, genietet, geschweißt (gelötet):
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) im Stückgewicht von mehr als 300 g

42 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) im Stückgewicht von 300 g und weniger

65 .–

 

aus 2. poliert, vernickelt und auf andere Art fein bearbeitet:

 
 

aus ) im Stückgewichte von mehr als 300 g bloß am Stulp, am Schließblech und an der Besatzscheibe geschliffen oder aus blanken Bandeisen

42 .–

 

) im Stückgewichte von 300 g und weniger, auch mit Stulp und Schlüsselrohr aus Messing

65 .–

 
  1. b) ganz oder zum Teil aus Metallen

150 .–

aus 791

Andere Beschläge:

 
 

aus a) aus Eisen (ausgenommen Wagenbeschläge aus Weichguß):

 
 
  1. 1. roh, gescheuert, gebohrt oder grob angestrichen

30 .–

 
  1. 2. anders bearbeitet

45 .–

 

b) aus Metallen:

 
 
  1. 1. Zierbeschläge für Möbel und Taschnerwaren:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) gegossen

75 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) aus Blechen gepreßt

140 .–

 
  1. 2. andere:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) gegossen

60 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) aus Blechen gepreßt

120 .–

aus 792

Möbel (mit Ausnahme der zu den Kunstschlosserarbeiten gehörenden) und deren Bestandteile:

 
 
  1. a) aus Eisen:
 
 

aus 1. grob angestrichen, doch in diesem Zustande gebrauchsfertig

24 .–

 
  1. b) aus Metallen:
 
 
  1. 1. ungepolstert:
 
 

Karniesen

100 .–

aus 795

Lampen:

 
 

aus c) andere Lampenwaren:

 
 

aus 5. Sturmlampen aus verzinnten Eisenblech

85 .–

 

Kipplampen, Stehlampen, Wandarme und Hängelampen, auch mit Verzierungen:

 
 

aus vermessingtem Eisenblech gestanzt

90 .–

 

aus Messingblech gestanzt oder aus Messingguß

110 .–

aus 796

Armaturen für Dampf-, Gas- und Wasserleitungen:

 
 

aus a) aus Metallen (Blei ausgenommen) ohne Verbindung mit Eisen, gewöhnlich bearbeitet (nicht poliert, nicht fein geschliffen, nicht verniert):

 
 
  1. 1. im Stückgewichte von mehr als 10 kg

100 .–

 
  1. 2. im Stückgewichte von nicht mehr als 10 kg, doch mehr als 2 kg

110 .–

 
  1. 3. im Stückgewichte von nicht mehr als 2 kg, doch mehr als 50 g

120 .–

 
  1. 4. im Stückgewichte von 50 g und weniger

150 .–

 

aus b) aus Eisen mit Rotguß:

 
 
  1. 1. im Stückgewicht von 500 kg und weniger, doch mehr als 100 kg

30 .–

 
  1. 2. im Stückgewicht von 100 kg und weniger, doch mehr als 50 kg

45 .–

 
  1. 3. im Stückgewicht von 50 kg und weniger, doch mehr als 10 kg

60 .–

 
  1. 4. im Stückgewicht von 10 kg und weniger, doch mehr als 1 kg

80 .–

 
  1. 5. im Stückgewicht von 1 kg und weniger

100 .–

 

aus Stahl auch in Verbindung mit anderen Metallen:

 
 
  1. 1. im Stückgewicht von 500 kg und weniger, doch mehr als 100 kg

45 .–

 
  1. 2. im Stückgewicht von 100 kg und weniger, doch mehr als 50 kg

67,50

aus 798

Eßbestecke:

 
 

aus a) Messer, Gabel und Löffel aus Eisen oder Stahl:

 
 

aus 2. Martinstahlbestecke, das heißt Löffel und sogenannte französische Gabeln aus verzinntem Stahlblech nach hinterlegten Mustern

120 .–

 
  1. b) Messerklingen aus Eisen oder Stahl:
 
 
  1. 2. weiterbearbeitet, auch mit Griffen aus anderen Stoffen, doch weder versilbert noch vergoldet

300 .–

 
  1. c) Messerklingen, Gabeln und Löffel aus Metallen:
 
 
  1. 1. weder versilbert noch vergoldet

300 .–

 

aus 2. Messer aus Stahl mit versilberten Griffen aus Metallen

300 .–

aus 799

Anderweitig nicht genannte Messerschmiedwaren:

 
 

aus d) Montafoner Krauthobel

30 .–

 

gewöhnliche Messer für Küchen- oder Hausgebrauch

300 .–

aus 801 a

Zelluloidfüllfedern

320 .–

aus 807 d/2

Andere Explosions- und Verbrennungskraftmaschinen, andere, auch Gasmotoren mit Generator:

 
 

aus ) im Stückgewichte von mehr als 20 q, doch nicht mehr als 50 q

39 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) im Stückgewichte von 20 q und weniger, doch mindestens 5 q

44 .–

aus 811

Pumpen (auch Pulsometer) und anderweitig nicht genannte Spritzen und deren Bestandteile:

 
 
  1. a) Zentrifugal-, Turbinen- und Kolbenpumpen, weiters unmittelbar wirkende sowie auf einen Rahmen montierte Kurbel-Dampfpumpen:
 
 
  1. 2. im Stückgewichte von 10 q und weniger, doch mehr als 1 q

50 .–

 
  1. 3. im Stückgewichte von 1 q und weniger

62 .–

 

aus b) Pumpen mit Handantrieb, überwiegend aus Eisen (mit nicht mehr als 20 Prozent Metall)

31 .–

 

Membranpumpen

38 .–

 

Gartenspritzen

42 .–

 

Flügelpumpen

50 .–

 

Pumpen mit Handantrieb überwiegend aus Metallen

60 .–

aus 818 b

Trieure

33 .–

aus 819 a

Häckstielschneider

26 .–

 

Schrotmühlen mit Handantrieb

22 .–

aus 821 d

Getreidespitz- und Schählmaschinen und deren Bestandteile

40 .–

aus 824 e

Stahlpreßplatten für Asbestzementschiefermaschinen

24 .–

aus 836 b/1

Dampfbacköfen, Knet- und Milchmaschinen, Wirk- und Kerbmaschinen

50 .–

 

Leitern mit mechanischer Hebevorrichtung

37,50

aus 839

Selbsttätige Waagen und deren Bestandteile, auch deren Registriervorrichtung:

 
 
  1. c) im Stückgewichte von weniger als 5 q, doch mehr als 1 q

80 .–

 
  1. d) im Stückgewichte von 100 kg und weniger, doch mindestens 50 kg

110 .–

aus 853

Dynamomaschinen, Elektromotoren, Transformatoren und deren Bestandteile; elektrische Maschinen, auch in unlösbarer Verbindung mit mechanischen Konstruktionen:

 
 
  1. b) andere
 
 
  1. 1. im Stückgewichte von 50 q und darüber

100 .–

 
  1. 2. im Stückgewichte von weniger als 50 q, doch mindestens 10 q

125 .–

 
  1. 3. im Stückgewichte von weniger als 10 q, doch mindestens 250 kg

140 .–

 
  1. 4. im Stückgewichte von weniger als 250 kg, doch mindestens 25 kg

150 .–

 
  1. 5. im Stückgewichte von weniger als 25 kg

200 .–

854 b/2

Elektrische Koch-, Wärme- und Heizapparate, auch für gewerbliche Zwecke, andere, im Stückgewichte von 5 kg und weniger:

 
 
  1. a) aus Metallen

260 .–

 
  1. b) aus anderen Stoffen

125 .–

aus 855

Elektrische Zähl- und Meßapparate und deren Bestandteile:

 
 
  1. a) Zählapparate

250 .–

 
  1. b) andere:
 
 
  1. 2. im Stückgewichte von weniger als 4 kg

700 .–

aus 859

Anlasser, Widerstandsregulatoren und anderweitig nicht genannte elektrische Apparate, Schalttafeln und elektrisches Installationsmaterial, sowie fertig bearbeitete Bestandteile derselben:

 
 
  1. a) im Stückgewichte von 2 q und mehr

135 .–

 
  1. b) im Stückgewichte von weniger als 2 q, doch mindestens 50 kg

155 .–

 
  1. c) im Stückgewichte von weniger als 50 kg, doch mindestens 5 kg

200 .–

 
  1. d) im Stückgewichte von weniger als 5 kg, doch mindestens 250 g

275 .–

 
  1. e) im Stückgewichte von weniger als 250 g

300 .–

aus 865 b

Elektroden für Elektroöfen; Kohlenstifte für Beleuchtungszwecke; Kohlen für elektrische Elemente

10 .–

866 b

Kinderwagen-Untergestelle aus Eisen, bearbeitet, auch mit Rädern mit Gummireifen

50 .–

aus 867 b

Kinderwagenkasten, lackiert:

 
 
  1. 1. nicht gepolstert, nicht tapeziert

80 .–

 
  1. 2. gepolstert oder tapeziert

120 .–

aus 885 b/1

Klinkerruderboote aus europäischen Holzarten mit einer Breite von 80 cm und mehr, im Stückgewichte von 120 kg und mehr

80 .–

aus 887

Segelboote:

 
 
  1. a) mit Kiel

80 .–

 
  1. b) mit Schwertern

80 .–

888

Motorboote

125 .–

aus 942

Knöpfe:

 
 

aus b) aus Eisenblech, auch lackiert, doch nicht vernickelt, nicht in Verbindung mit anderen Stoffen

150 .–

 

aus c) mit Geweben überzogene Knöpfe

350 .–

 

aus Zelluloid oder Kunsthorn

380 .–

 

aus d) aus Eisen oder Metallen in Verbindung mit Perlmutter

1000.–

 

aus e) Knöpfe und Knopfmechanismen, auch versilbert oder mit Silber plattiert, doch mehr vergoldet, noch mit Gold plattiert, noch emailliert, auch in Verbindung mit anderen Stoffen

1300 .–

 

Knöpfe und Knopfmechanismen vergoldet oder mit Gold plattiert oder emailliert, auch in Verbindung mit anderen Stoffen

1500 .–

aus 943

Nadlerwaren:

 
 

aus a) Sicherheitsnadeln, Haarnadeln und Heftnadeln, aus Eisen oder Metallen, weder versilbert noch vergoldet

150 .–

 

aus b) Schnallen, Druckknöpfe, Fingerhüte, Heftel (Hafteln), Krawattenhalter (mit Ausnahme der zu der TNr. 961 gehörenden) aus Eisen oder Metallen, nicht in Verbindung mit anderen Stoffen, weder versilbert noch vergoldet

250 .–

 

aus c) die aus b) genannten Waren versilbert oder vergoldet

320 .–

944 b/1

Gewöhnliche Taschenfeitel

50 .–

aus 946

Kammwaren:

 
 

aus b) aus Horn

450 .–

 

aus Galalith

350 .–

 

aus c) aus Hartgummi

550 .–

 

aus Zelluloid

650 .–

aus 947

Rauchrequisiten:

 
 
  1. a) Pfeifenröhren, Zigarren- und Zigarettenspitzen und Mundstücke:
 
 
  1. 1. gebohrte Pfeifenröhren aus Weichselholz ohne andere Bestandteile

60 .–

 

aus 2. Zigarren- und Zigarettenspitzen, fertig oder bloß gebohrt, aus unedlen Hölzern aller Art

120 .–

 

aus 3. Pfeifenröhren, Zigarren- und Zigarettenspitzen aus Holz in Verbindung mit Horn

320 .–

 

aus 4. Zigarren- und Zigarettenspitzen aus Kunstharz oder in Verbindung mit Kunstharz

700 .–

 
  1. b) Pfeifenköpfe und Pfeifen:
 
 

aus 1. Pfeifenköpfe aus Ton:

 
 
  1. ris-attachment://image001.png) mit Nickel- oder vernickelten oder versilberten Beschlägen

180 .–

 

aus ) ohne Beschläge

100 .–

 

aus 3. Pfeifen aus Bruyereholz

600 .–

 

Pfeifen aus Meerschaum oder Meerschaumimitation

700 .–

aus 948 b

Schuhabsätze mit Zelluloid überzogen

160 .–

aus 952 b

Fertige Stöcke aus Hölzern aller Art:

 
 
  1. 1. ohne Verzierung und verzierende Schnitzerei

90 .–

 
  1. 2. mit Leder, Horn, Bein, Geweih, Metallen, Zelluloid, Galalith oder anderweitig nicht genannten anderen Stoffen oder mit Zierschnitzerei verziert:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) bloß mit Zwingen aus Bein, Horn oder Kunsthorn, jedoch sonst nicht verziert

110 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) andere

140 .–

aus 955 a

Sargverzierungen und Sargtapeten aus Papier

200 .–

aus 961 c

Kragennadeln, Kragenspangen, Gürtelschnallen, Krawattenhalter:

 
 
  1. 1. vergoldet oder versilbert, mit Gold oder Silber plattiert, in Verbindung mit Halbedelsteinen oder Imitationen von Perlen, Korallen oder echten Steinen, doch nicht emailliert

1000 .–

 
  1. 2. emailliert

1200 .–

aus 962

Galanteriewaren:

 
 

aus b) Zigarettendosen aus Eisenblech, vernickelt

240 .–

 

aus c) aus Bronzeguß:

 
 
  1. 2. im Stückgewichte von 5 kg und weniger

540 .–

 

aus f) aus farbigem oder bemaltem Fayence

33 1/3 % v. W

 

aus den nicht unter d) fallenden Textilstoffen sowie die unter d) fallenden Waren im Stückgewichte von nicht mehr als 200 g oder in beliebigem Stückgewichte mit äußerer Verzierung oder mit Seide, Kunstseide oder Halbseide oder Leder gefüttert oder mit innerer Einrichtung:

 
 
  1. 1. ordinäre kleine Geldbörsen aus Spaltleder (auch aus Schafleder) mit gepreßtem Bügel aus vernickeltem Schwarzblech, mit Kugelverschluß außen montiert, auch bemalt oder bedruckt, nach Art der hinterlegten Muster

200 .–

 
  1. 2. im Stückgewichte von nicht mehr als 200 g aus Leder, ohne Verbindung mit Seide, Kunstseide oder Halbseide sowie ohne Lederfutter und ohne äußere Verzierung:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) auf sichtbarem Eisen- oder Metallrahmen gearbeitet

900 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) andere

1100 .–

 
  1. 3. aus Leder in beliebigem Stückgewicht mit äußerer Verzierung oder mit Seide, Kunstseide oder Halbseide oder Leder gefüttert oder mit innerer Einrichtung

1500 .–

 
  1. 4. aus Seide, Kunstseide, Halbseide, Seiden- und Halbseidensamt, Seiden- und Halbseidenbrokat:
 
 
  1. ris-attachment://image001.png) auf sichtbarem Eisen- oder Metallrahmen gearbeitet

2200 .–

 
  1. ris-attachment://image002.png) andere

2700 .–

Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004, image005

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte