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Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
Kurztitel
Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 214/1958
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
26.10.1958
Unterzeichnungsdatum
12.04.1930
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Langtitel
(Übersetzung.)
PROTOKOLL ÜBER MILITÄRISCHE PFLICHTEN IN GEWISSEN FÄLLEN VON DOPPELTER STAATSANGEHÖRIGKEIT. UNTERZEICHNET IM HAAG, AM 12. APRIL 1930.
StF: BGBl. Nr. 214/1958 (NR: GP VIII RV 429 AB 452 S. 59 . BR: S. 135.)
Sprachen
Englisch, Französisch
Vertragsparteien
*Australien 50/1960 *Belgien 50/1960 *Brasilien 50/1960 *El Salvador 50/1960 *Eswatini 393/1972 *Fidschi 393/1972 *Indien 50/1960 *Kiribati 156/1986 *Kolumbien 50/1960 *Kuba 50/1960 *Lesotho 156/1986 *Malawi 254/1969 *Malta 240/1966 *Mauretanien 122/1966 *Mauritius 393/1972 *Myanmar 50/1960 *Niederlande 50/1960 *Niger 240/1966 *Nigeria 254/1969 *Schweden 50/1960 *Südafrika 50/1960 *USA 50/1960 *Vereinigtes Königreich 50/1960 *Zypern 393/1972
Sonstige Textteile
Nachdem das am 12. April 1930 im Haag unterzeichnete Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Protokoll enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Landesverteidigung und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 15. Juli 1958.
Ratifikationstext
Das vorliegende Protokoll wird gemäß seinem Artikel 12 am 26. Oktober 1958 für Österreich in Kraft treten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die unterzeichneten Bevollmächtigten haben im Namen ihrer Regierungen
in der Absicht, in gewissen Fällen die militärischen Verpflichtungen solcher Personen zu regeln, die zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzen, nachstehende Bestimmungen vereinbart:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2019
Gesetzesnummer
10005252
Dokumentnummer
NOR11005336
alte Dokumentnummer
N4195810508G
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