Artikel 42
Rechtsstellung
Der Fonds besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er hat insbesondere die uneingeschränkte Fähigkeit,
- i) Verträge zu schließen;
- ii) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und darüber zu verfugen;
- iii) vor Gericht zu stehen.
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