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Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.7.1978

§ 0

Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)

Kurztitel

Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 278/1978

Inkrafttretensdatum

03.07.1978

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen

StF: BGBl. Nr. 278/1978 (NR: GP XIV RV 417 AB 475 S. 56 . BR: AB 1664 S. 363 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 14 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen diplomatischen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 am 3. Juli 1978 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Vereinigten Staaten von Amerika,

in der Erwägung, daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften ihren wirtschaftlichen, fiskalischen und kommerziellen Interessen schaden,

in der Erwägung, daß es wichtig ist, die genaue Erhebung der Zölle und anderen anläßlich der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren erhobenen Abgaben sicherzustellen,

in der Überzeugung, daß die Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften und das Bemühen um eine genauere Zollerhebung durch die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen gefördert werden,

unter Bedachtnahme auf die Empfehlung vom 5. Dezember 1953 des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens über die gegenseitige Amtshilfe,

sind wie folgt übereingekommen:

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