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ARTIKEL 1 Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Gewährung eines Darlehens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.10.1976

ARTIKEL 1

Der Bundeskanzler der Republik Österreich gewährt der Regierung von Malaysia ein Darlehen in der Höhe von öS 18,5 Millionen für die Bezahlung der von österreichischen Firmen an die Regierung von Malaysia erbrachten Dienstleistungen.

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2017

Gesetzesnummer

10004232

Dokumentnummer

NOR40042572

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