§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Gewährung eines Darlehens
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Gewährung eines Darlehens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 581/1976
Typ
Vertrag - Malaysia
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
24.10.1976
Unterzeichnungsdatum
25.08.1976
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen dem BUNDESKANZLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH und der REGIERUNG VON MALAYSIA über die GEWÄHRUNG EINES DARLEHENS IN DER HÖHE VON öS 18,5 MILLIONEN
StF: BGBl. Nr. 581/1976
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 am 24. Oktober 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Im Hinblick auf das Abkommen zwischen dem Bundeskanzler der Republik Österreich und der Regierung von Malaysia über die Erstellung einer Zweckmäßigkeitsstudie betreffend ein Eisen- und Stahlwerk in Malaysia sind der Bundeskanzler der Republik Österreich und die Regierung von Malaysia wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
23.06.2017
Gesetzesnummer
10004232
Dokumentnummer
NOR11004268
alte Dokumentnummer
N3197612642T
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