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Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autostraßen, besonders gefährliche Verhältnisse

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/212ZVR 2025, 487 - 488 Heft 12 v. 3.12.2025

I. Aus der Nennung des Fahrens gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen (nicht jedoch auf Autostraßen) als demonstratives Beispiel in § 7 Abs 3 Z 3 lit e FSG lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, ein Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autostraßen könne niemals besonders gefährliche Verhältnisse iSd § 7 Abs 3 Z 3 FSG begründen. Die Aufzählung in § 7 Abs 3 Z 3 FSG ist nämlich lediglich eine demonstrative (vgl VwGH 14. 11. 2018, Ra 2018/11/0187; s zur Vorgängerbestimmung des § 66 Abs 2 lit j KFG BGBl 1967/267 idF BGBl I 1997/103, bereits ErläutRV 712 BlgNR 20. GP 44, wonach "Geisterfahren" nur zur Vorbeugung von Auslegungsschwierigkeiten explizit im Gesetz angeführt wurde).

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