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Zum Risikoausschluss nach Art 8.2 AKHB 2015 bei Anhängerunfall

RechtsprechungJudikaturKarl-Heinz DanzlZVR 2025/192ZVR 2025, 452 - 455 Heft 11 v. 30.10.2025

Art 8.2 AKHB 2015; §§ 914 f ABGB

Von Anhänger herbeigeführte Schäden sind ab der Verbindung mit dem Zugfahrzeug ausschließl dessen Betriebsgefahr zuzurechnen.

Bei Betriebseinheit zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sind Schäden am Anhänger als Schäden der versicherten Zugmaschine ansehen und somit vom VersSchutz nach Art 8.2 AKHB ausgeschlossen.

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