§ 922 Abs 1, § 932 Abs 4 ABGB
Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung an einer vielbefahrenen Straße im Stadtgebiet ist grds als gewöhnl vorausgesetzte Eigenschaft iSd § 922 Abs 1 ABGB anzusehen, dass darin keine Schwingungen auftreten, welche die diesbezgl Richtwerte regelmäßig um ein Mehrfaches übersteigen.

