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Kraftfahrrecht Kundmachung der BMK über die Änderung des Kostenersatzes gem § 40b Abs 7 KFG 1967, BGBl II 2022/119

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2022/66ZVR 2022, 171 Heft 5 v. 26.4.2022

Der Kostenersatz der Zulassungsstellen wurde auf € 54,70 angehoben.

Inkrafttreten: 4. 4. 2022

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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