Der Kostenersatz der Zulassungsstellen wurde auf € 54,70 angehoben.
Inkrafttreten: 4. 4. 2022
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Der Kostenersatz der Zulassungsstellen wurde auf € 54,70 angehoben.
Inkrafttreten: 4. 4. 2022
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.