Es wurde kundgemacht, dass die Voraussetzungen für die vorübergehende Ausnahme vom Präsenzunterricht für die theoretische Fahrschulausbildung für den Zeitraum von 15. 1. 2022 bis 5. 3. 2022 vorliegen und dass in diesem Zeitraum die theoretische Fahrschulausbildung in Form von "e-Learning" zulässig ist.