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Kraftfahrrecht V der BMK, mit der die Zulassungsstellenverordnung geändert wird (12. Novelle zur ZustV), BGBl II 2022/120

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2022/67ZVR 2022, 171 Heft 5 v. 26.4.2022

Der Kostenersatz für die Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat wurde auf € 25,50 angehoben, wobei € 22,56 dem Produzenten gebühren.

Inkrafttreten: 1. 5. 2022

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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