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Verkehrspsychologische Stellungnahmen, Begründungspflicht für außer der Norm liegende Testergebnisse

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/112ZVR 2021, 218 - 219 Heft 6 v. 26.5.2021

Sowohl hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung bilden verkehrspsychologische Stellungnahmen eine nachvollziehbare Grundlage für das zu erstattende ärztliche Sachverständigengutachten, wenn aus ihnen die durchgeführten Tests und die dabei erzielten Ergebnisse hervorgehen und begründet wird, warum Testergebnisse außer der Norm liegen (Hinweis E 28. 5. 2002, 2002/11/0061).

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