Im Rahmen der Tätigkeit des Winterdienstes unterliegt der Beschuldigte der Ausnahmebestimmung des § 24 Abs 2b Z 3 lit d KFG und war sohin in Bezug auf die Fahrtunterbrechung nach Art 7 der VO (EG) 561/2006 freigestellt.
Ra 2020/02/0164
Im Rahmen der Tätigkeit des Winterdienstes unterliegt der Beschuldigte der Ausnahmebestimmung des § 24 Abs 2b Z 3 lit d KFG und war sohin in Bezug auf die Fahrtunterbrechung nach Art 7 der VO (EG) 561/2006 freigestellt.
Ra 2020/02/0164