I. Gem § 6 Abs 1 Z 3 BO ist ein Taxilenkerausweis auszustellen, wenn der Bewerber vertrauenswürdig ist, wobei die Vertrauenswürdigkeit zumindest in den letzten fünf Jahren vor der Ausstellung des Ausweises nachweislich gegeben sein muss. Der VwGH hat dazu bereits ausgesprochen, dass es sich bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BO um eine Rechtsfrage handelt (vgl VwGH 28. 2. 2007, 2005/03/0159, mwN).