Zur Beurteilung der Haftungsausschlüsse gem Art 2 Z 6 HStVÜ ist an das für die dort genannten Einrichtungen maßgebende Recht anzuknüpfen (hier: schweizerisches Recht für das einem aus Schadenersatzzahlungen an eine öff-rechtl UnfallversAnstalt - SUVA - abgeleiteten Rückgriffsanspruch entgegengehaltene Familien- und Regressprivileg nach Art 44 Abs 1 Schweizer UVG alt).