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Güterverkehrsrecht Kundmachung der BM für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), BGBl III 2020/132

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/206ZVR 2020, 368 Heft 11 v. 22.10.2020

Bosnien und Herzegowina hat am 7. 8. 2020 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) hinterlegt.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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