Zusammenfassung: Der BGH entschied in der vorliegenden Rechtssache, ob sich die subjektive Schadensminderung für den Geschädigten aufgrund eines Werksangehörigenrabatts auch auf den Anspruch des Geschädigten gegenüber einem Dritten auswirkt. In einer Anmerkung weist der Autor auf die Bedeutung der Entscheidung, auch im Hinblick auf die österreichische Rechtslage, hin.
Rechtsgrundlagen: § 249 dBGB