§ 87 Abs 1 Z 3 GewO; § 5 Wr Fiaker- und PferdemietwagenG; § 10 Wr Fiaker- und PferdemietwagenG; Art 6 StGG
Der VwGH hatte zu prüfen, ob die Zurücknahme einer Konzession für den Betrieb eines Fiakerunternehmens zurecht erfolgt war. Dazu nahm er Bezug auf die Judikatur zur Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs 1 Z 3.