Zusammenfassung: Der BGH sprach in diesem Urteil aus, dass ein Geschädigter, welchen nach Feststellungen des Gerichts ein 40%iges Mitverschulden trifft, auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten nur anteilig ersetzt bekommt. In einer Anmerkung zeigt der Autor die Unterschiede im deutschen und österreichischen Recht auf und kommt zum Schluss, dass der Fall in Österreich anders zu beurteilen wäre.
Rechtsgrundlagen: § 249 dBGB; § 254 dBGB