Zusammenfassung: In dieser Sache entschied der BGH darüber, ob die Kosten eines vom Bekl eingeholten Privatgutachtens, welche den Streitwert um ein Vielfaches überstiegen, von der anderen (unterlegenen) Streitpartei ersetzt werden müssen. In der Glosse findet die Entscheidung des BGH Zustimmung. Der Autor erläutert dabei, warum es in Österreich zu einem höchstgerichtlichen Verfahren gleich aus zwei Gründen nicht gekommen wäre.