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Radarüberwachung von Gemeinden, keine Grundlage der Datenverarbeitung für Anzeigenerstattung

DatenschutzJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/97ZVR 2012, 178 - 179 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Radarüberwachung von Gemeindestraßen widmet sich der VwGH der Frage, ob die Gemeinde bei der Übermittlung von digitalen Radarfotos an die zuständige Bezirkshauptmannschaft im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gehandelt hat und datenschutzrechtlich bedenklich vorgegangen ist.

Rechtsgrundlagen: § 94b Abs 1 StVO; § 8 DSG

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