Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob das im Verordnungsweg verbotene Befahren eines Güterweges mit KfZ auf einem Teilabschnitt mit einem Individualantrag bekämpfbar oder doch eher mittels einer beantragten Ausnahmegenehmigung zu umgehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 2 StVO