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Verkehrsunzuverlässigkeit, Gleichartigkeit der Delikte nach § 28 Abs 2 vor SMG-Nov 2007 und § 28 a SMG

VerkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/98ZVR 2012, 179 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VwGH der Frage nach, ob unter Zugrundelegung der Verhaltensweisen nach § 28 Abs. 2 SMG in der Fassung vor der SMG-Novelle 2007 und § 28a SMG von "bestimmten" gleichartigen Tatsachen im Lichte des § 7 FSG auszugehen und somit dem Betroffenen die Verkehrszuverlässigkeit in Abrede zu stellen ist.

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