Zusammenfassung: Vorliegend wendet sich der OGH der Überprüfungsbefugnis des Unterbringungsgerichts nach vorhergehender Verständigung der Führerscheinbehörde durch einen Arzt einer psychiatrischen Anstalt, der über die von einem untergebrachten Patienten ausgehende Gefährdung berichtet, zu.
Rechtsgrundlagen: § 34a UBG; § 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG