Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung widmet sich der OGH der fraglichen Rechtskonformität von Vertragsklauseln aus dem KfZ-Leasingbereich und misst eben diese an Normen des Zivilrechts sowie an der Frage, ob solche Vorformulierungen kundenfeindlich gegen das Transparenzgebot verstoßen und gröblich benachteiligen.
Rechtsgrundlagen: § 6 KScHG; § 9 KSchG; § 28 KSchG; § 864a ABGB; § 879 ABGB; § 1096 ABGB