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Sturztrunk, Abbaurate ist dennoch hinzuzurechnen

VerkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/94ZVR 2012, 176 - 177 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf einen behaupteten Sturztrunk stellt der VwGH klar, dass die Abbaurate auch noch in der Anflutungsphase zu beachten ist. Bedarf es hierfür eines Sachverständigen?

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO

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