Zusammenfassung: In Hinblick auf einen behaupteten Sturztrunk stellt der VwGH klar, dass die Abbaurate auch noch in der Anflutungsphase zu beachten ist. Bedarf es hierfür eines Sachverständigen?
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In Hinblick auf einen behaupteten Sturztrunk stellt der VwGH klar, dass die Abbaurate auch noch in der Anflutungsphase zu beachten ist. Bedarf es hierfür eines Sachverständigen?
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO
Schlagwörter: