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Antrag auf Vorlage eines Eichscheins, kein bloßer Erkundungsbeweis

VerkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/95ZVR 2012, 177 - 178 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf eine Übertretung der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit widmet sich der VwGH der Frage, ob bei der Vorlage eines Eichscheins von einem Erkundungsbeweis auszugehen ist, den die Behörde einholen muss.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 StVO

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