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Außergewöhnliche Betriebsgefahr bei Unfall mit Wild

SchadenersatzrechtJudikaturZVR 2012/91ZVR 2012, 163 - 165 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich erhebt der OGH die Frage zum Thema, ob aufgrund einer Wildberührung mit einem Kraftfahrzeug eine außergewöhnliche Betriebsgefahr und somit eine haftungsbegründende Fahrsituation ausgelöst wurde.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 3 EKHG; § 50 StVO

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