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Nur Mitführen der Gegenstände ist verpflichtend, keine Handhabe bei Nichtvorweisen

KraftfahrrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/99ZVR 2012, 179 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH klar, dass im Lichte des § 102 Abs 10 KFG lediglich das "Nichtmitführen", nicht aber das "Nichtvorweisen" von geeignetem Verbandszeug zu sanktionieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 10 KFG

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