Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH klar, dass im Lichte des § 102 Abs 10 KFG lediglich das "Nichtmitführen", nicht aber das "Nichtvorweisen" von geeignetem Verbandszeug zu sanktionieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 10 KFG
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH klar, dass im Lichte des § 102 Abs 10 KFG lediglich das "Nichtmitführen", nicht aber das "Nichtvorweisen" von geeignetem Verbandszeug zu sanktionieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 10 KFG