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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 5/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeuge und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge, BGBl III 2012/4

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/86ZVR 2012, 163 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag spricht an, dass eine Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der multilateralen Sondervereinbarung RID 5/2010 in Bezug auf die Beförderung von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge aufgrund der Unterzeichnung des Abkommens von Spanien erfolgt ist.

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