Zusammenfassung: Der Beitrag spricht an, dass eine Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der multilateralen Sondervereinbarung RID 5/2010 in Bezug auf die Beförderung von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge aufgrund der Unterzeichnung des Abkommens von Spanien erfolgt ist.