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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Korrekturen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung, BGBl III 2012/25

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/87ZVR 2012, 163 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, dass das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen samt beigefügter Verordnung modifiziert kundgemacht wurde. Das Inkrafttreten erfolgte per 24.01.2012.

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