Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die Mitwirkungspflicht der Partei bei Ermittlungsverfahren für Ausnahmegenehmigungen in Hinblick auf das Vorliegen von erheblichem wirtschaftlichem Interesse.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 2 StVO
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die Mitwirkungspflicht der Partei bei Ermittlungsverfahren für Ausnahmegenehmigungen in Hinblick auf das Vorliegen von erheblichem wirtschaftlichem Interesse.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 2 StVO