Zusammenfassung: Das OLG Wien stellt mit seiner Entscheidung klar, dass der österreichischen Rechtsordnung der Zuspruch von Trauerschmerzengeld für die Tötung eines geliebten Hundes fremd ist.
Rechtsgrundlagen: § 285a ABGB; § 1295 ABGB; § 1325 ABGB
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