Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht klärend der Frage nach, wer die Kosten für Kundmachungen von Verordnungen aus dem Regime des IG-L zu tragen hat.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 6 IG-L
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht klärend der Frage nach, wer die Kosten für Kundmachungen von Verordnungen aus dem Regime des IG-L zu tragen hat.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 6 IG-L
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