Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung erhellt die Frage, ob "Wunschkennzeichen" von einer OEG auf eine GmbH übertragen werden können.
Rechtsgrundlagen: § 48a Abs 7 KFG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung erhellt die Frage, ob "Wunschkennzeichen" von einer OEG auf eine GmbH übertragen werden können.
Rechtsgrundlagen: § 48a Abs 7 KFG
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