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Wunschkennzeichen, als höchstpersönliches Recht nicht übertragbar

KraftfahrrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/38ZVR 2012, 65 - 66 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung erhellt die Frage, ob "Wunschkennzeichen" von einer OEG auf eine GmbH übertragen werden können.

Rechtsgrundlagen: § 48a Abs 7 KFG

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