Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht das OLG Innsbruck der Frage nach, ob ein Skilifbetreiber den ihn treffenden Verkehrssicherheitspflichten entspricht, wenn die Liftgeschwindigkeit hoch und die Bügelfolge niedrig eingestellt wird.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 9 EKHG