§ 24 Abs 1 FSG; § 25 Abs 1 FSG; § 25 Abs 3 FSG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der VwGH der Frage zu widmen, ob im Spruch eines Entziehungsbescheids die Entziehungsdauer hinreichend konkret formuliert wurde.
§ 24 Abs 1 FSG; § 25 Abs 1 FSG; § 25 Abs 3 FSG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der VwGH der Frage zu widmen, ob im Spruch eines Entziehungsbescheids die Entziehungsdauer hinreichend konkret formuliert wurde.