Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH die Frage als zentrales Element in den Mittelpunkt seiner Entscheidung, ob die Behörde im Rahmen ihrer Verkehrszuverlässigkeitsprüfung die Entziehungszeit einer Lenkberechtigung mit 5 Jahren überschießend ausgemessen hat.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 FSG; § 25 Abs 1 FSG; § 25 Abs 3 FSG