Zusammenfassung: Das Höchstgericht stellte mit seiner Entscheidung die zulässige Dauer der Entziehung einer Lenkberechtigung im Falle von zwei schweren Alkoholdelikten in den Mittelpunkt seiner Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 FSG; § 25 Abs 1 FSG; § 26 FSG