Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung thematisiert der OGH die Kostenproblematik des § 54 Abs 1 a ZPO. Wie ist im Falle von Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis des Prozessgegners und in Hinblick auf die Unterlassung eines Schlosstausches nach dem Diebstahl eines Autoschlüssels zu entscheiden?
Rechtsgrundlagen: § 23 VersVG; § 25 VersVG; § 54 Abs 1a ZPO; TP 2.I e RATG