Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig klar, dass ein Aufstehen eines Passagiers in einem Linienbus, um einem anderen Fahrgast das Hinsetzen zu ermöglichen, kein Mitverschulden iZm einer Verletzung aufgrund eines plötzlichen Bremsmanövers darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1298 ABGB; § 1304 ABGB; § 5 Abs 1 EKHG; § 9 Abs 2 EKHG; § 26 KHVG