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Kein Mitverschulden beim Aufstehen vom Sitz im Linienbus

SchadenersatzrechtJudikaturChristian Huber (Anmerkung)ZVR 2011/107ZVR 2011, 167 - 169 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig klar, dass ein Aufstehen eines Passagiers in einem Linienbus, um einem anderen Fahrgast das Hinsetzen zu ermöglichen, kein Mitverschulden iZm einer Verletzung aufgrund eines plötzlichen Bremsmanövers darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 1298 ABGB; § 1304 ABGB; § 5 Abs 1 EKHG; § 9 Abs 2 EKHG; § 26 KHVG

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