Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Frage, ob der eingesetzte Fahrschulleiter gleichzeitig auch als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 113 KFG; § 9 VStG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Frage, ob der eingesetzte Fahrschulleiter gleichzeitig auch als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 113 KFG; § 9 VStG