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Eingesetzter Fahrschulleiter, keine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit iSd § 9 VStG

VerwaltungsverfahrenJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/113ZVR 2011, 179 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Frage, ob der eingesetzte Fahrschulleiter gleichzeitig auch als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher zu sehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 113 KFG; § 9 VStG

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