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Zweijährige Überprüfungsfrist, kein Invalidieren der V in diesem Zeitraum

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/111ZVR 2011, 177 - 178 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: In verfahrensrelevanter Sache hatte sich die erkennende Gesetz auf dem Boden des § 96 Abs 2 StVO mit dem Invalidieren einer Verordnung zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 43 Abs 1 StVO; § 96 Abs 2 StVO

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