Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich klärend der Frage, ob auch schadenersatzrechtliche Interessen an einer Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers solche des § 47 Abs 2a KFG sind.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 2a KFG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich klärend der Frage, ob auch schadenersatzrechtliche Interessen an einer Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers solche des § 47 Abs 2a KFG sind.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 2a KFG