Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte sich das erkennende Gericht der Frage zuzuwenden, ob in Hinblick auf die Verkehrszuverlässigkeit das verwirklichte Delikt der beharrlichen Verfolgung, vulgo "Stalking", die gesundheitliche Eignung zum Lenken eines KfZ zu beeinträchtigen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 FSG; § 8 FSG; § 24 Abs 4 FSG